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Für sämtliche laufende und zukünftige Geschäfts-und Rechtsbeziehungen zwischen der Alexander Steireif GmbH und dem Auftraggeber/Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung/Auftragserteilung. Der Auftraggeber/Kunde anerkennt die AGB und bestätigt deren Einbeziehung durch die Auftragserteilung an die Alexander Steireif GmbH. Er hat eine Ausfertigung der AGB erhalten. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden zurückgewiesen, es sei denn, deren Geltung wird durch die Alexander Steireif GmbH schriftlich bestätigt.
Ein Vertragsschluss kommt durch schriftliche Angebotsannahme und/oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Angebote der Alexander Steireif GmbH sind, soweit nicht anders bezeichnet, unverbindlich
Die Tätigkeit der Alexander Steireif GmbH besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von der Alexander Steireif GmbH empfohlenen oder mit der Alexander Steireif GmbH abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn die Alexander Steireif GmbH die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
Der konkrete Inhalt und Umfang der von der Alexander Steireif GmbH zu erbringenden Tätigkeiten richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird die Alexander Steireif GmbH den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch die Alexander Steireif GmbH auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
Die Alexander Steireif GmbH legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die Alexander Steireif GmbH nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von der Alexander Steireif GmbH Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
Der Auftraggeber stellt der Alexander Steireif GmbH die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von der Alexander Steireif GmbH die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist die Alexander Steireif GmbH nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die Alexander Steireif GmbH dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
Die Leistungen von der Alexander Steireif GmbH werden nach den mit der Alexander Steireif GmbH im Angebot vereinbarten Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen, Reise- und Übernachtungskosten etc. berechnet und vergütet.
Die Alexander Steireif ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.
Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von der Alexander Steireif GmbH nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist die Alexander Steireif GmbH berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann die Alexander Steireif GmbH nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann die Alexander Steireif GmbH dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
Die Abrechnung der von der Alexander Steireif GmbH erbrachten Leistungen erfolgt, sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, aufwandsbasiert zum Monatsende. Die Alexander Steireif GmbH stellt eine entsprechende Leistungsübersicht in Form eines Tätigkeitsnachweises bereit. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Alexander Steireif GmbH in der Wahl der Form der Leistungsübersicht frei.
Bei der mit der Alexander Steireif GmbH vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
Die Alexander Steireif GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber auf den eigenen Websites oder in anderen Medien als Referenzkunden zu nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich vorführen und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen
Die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund und insbesondere wegen Verlust der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit oder der Integrität von Daten oder daraus erwachsenden Folgeschäden – ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit
a) uns oder unseren Vertretern, Arbeitnehmern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt,
b) für fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Esslingen am Neckar.
Zuletzt aktualisiert am 15.05.2022